Häufig gestellte Fragen:
Was muss geprüft werden nach SüwVo Abw?
Geprüft werden müssen die privaten erdverlegten Abwasserleitungen, die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (Schmutzwasser mit Niederschlagswasser) führen. Dazu gehören die Grundleitungen unter dem Haus und der Kanalanschluss aber auch Leitungen auf Grundstücken mit Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben. Es sind alle Bestandteile Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen, sowohl natürlich die Leitungen, als auch Kontroll-/Übergabeschächte, Reinigungsöffnungen etc. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind Regenwasserleitungen.
Für bestehende häusliche Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzzonen wird landesweit keine Prüfung vorgeschrieben!
Bis wann muss ich die Abwasserleitungen prüfen lassen?
Bei Neubau oder nach wesentlicher Änderung (insbesondere bei einer Sanierung/Erneuerung) müssen private Abwasserleitungen unverzüglich geprüft werden.
Häuslichen Abwasserleitungen, Errichtung nach dem 01.01.1965 Frist bis 31.12.2020
Wichtig:
Wenn Sie die Prüfung der Zustands– und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte schon vor Ihrer vorgeschrieben Frist durchführen lassen wird die Gültigkeit trotzdem erst ab dem Datum der Frist gerechnet.
(Bsp. die Prüfung wird am 15.01.2014 durchgeführt - die 30 Jahre Gültigkeit werden erst ab dem 31.12.2015/2020 berechnet, also bis 31.12.2045/2050.
Für bestehende häusliche Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzzonen wird landesweit keine Prüfung vorgeschrieben!
Gewerbliche Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten:
Industriellen oder gewerblichen Abwasserleitungen, Errichtung nach dem 01.01.1990 Frist bis 31.12.2020
Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Welche Prüfverfahren sind zugelassen?
Bei Neubau oder erneuerten Abwasserleitungen ist grundsätzlich eine Prüfung mit Wasser oder Luft durchzuführen (DIN EN 1610). Wenn der AG keine Angaben über Lage, Länge und Dimensionen der Leitungen machen kann, ist auch hier vorab eine TV-Inspektion notwendig, da sonst die zulässige Verlustmenge bei der Dichtheitsprüfung nicht errechnet werden kann.
Bei bestehenden Leitungen ist die Kamerauntersuchung als Prüfung ausreichend.
Die Kommune hat die Möglichkeit in Ihrer Satzung das Prüfverfahren vorzuschreiben.
Welche Dokumentation erhalte ich nach der Prüfung und was mache ich damit?
Sie erhalten
- einen Bestandsplan / eine Lageplanskizze,
- eine Fotodokumentation der Örtlichkeit und
- bei optischer Prüfung:
- eine CD/DVD mit den Befahrungsvideos,
- Haltungs- / Schachtberichte und
- ein BerichtBilddokumentation festgestellter Schäden oder
- bei Prüfung mit Luft oder Wasser: die Prüfprotokolle mit allen wesentlichen Parametern
- Bescheinigung über das Ergebnis einer Zustands- und Funktionsprüfung gemäß SüwVO Abwasser.\
Ein Muster für eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Zustands- und Funktionsprüfung gemäß SüwVO Abwasser mit hilfreichen Hinweisen zu den zugehörigen Dokumentationsunterlagen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) herausgegeben.
Sie erhalten von uns die erforderlichen Protokolle mit Lageplan in 2-facher Ausfertigung.
Eine dieser Ausfertigungen behalten Sie für Ihre Unterlagen und die andere leiten Sie an die zuständige Behörde weiter.
Wie kann ich selber die Ergebnisse der Prüfung einschätzen?
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) hat ein einen Bildreferenzkatalog als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsfristen und –prioritäten herausgegeben. Diese Dokumente finden Sie hier
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm#recht
Fällt die Prüfung positiv aus, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei einem negativen Ergebnis muss in Abhängigkeit der Schäden eventuell saniert werden: Schwere Schäden unverzüglich und mittlere Schäden in einem Zeitrahmen von bis zu zehn Jahren.\
Wie oft müssen Abwasserleitungen auf Zustand- und Funktionsfähigkeit geprüft werden?
Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, sind entsprechend der Verordnung abweichend von der DIN 1986 Teil 30 jeweils erst
nach 30 Jahren einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen.
Nach altem Recht zwischen 1996 und 2013 bereits durchgeführte Prüfungen können als Erstprüfungen anerkannt werden, sofern sie den damaligen Anforderungen entsprochen haben.